Verkauf außerhalb der EU (EXPORT)

Der Verkauf von Fahrzeugen außerhalb der EU:
Sie erhalten hierzu von uns  eine vorabgefertigte Ausfuhranmeldung. Sobald Sie mit dem Fahrzeug die letzte Grenzstelle der EU verlassen,wird diese an der Grenze elektronisch erfasst. Nach erhalt des Ausgangsvermerks unsererseits von der Zollstelle,benötigen wir nur noch die Zulassungskopie des Ziellandes oder die Zollanmeldung des Ziellandes.Diese senden Sie uns zusammen mit Ihrer Bankverbindung,um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Sie zu veranlassen falls diese in der Rechnung ausgewiesen ist.*Gilt für Fahrzeuge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer *

Serviceleistungen:

  • Ausfuhrerklärung
  • EURO 1
  • Export-TÜV
  • Lieferantenerklärung
  • COC-Bescheinigung
  • Exportkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Verschiffung Weltweit
*Serviceleistungen, zuzüglich der Amtlichen Gebühren und Aufwand *

Verkauf innerhalb der EU

Verkauf an Privatpersonen:

Der Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU ist wie der Verkauf an Privatpersonen innerhalb Deutschlands. Fahrzeugpreis wird inklusive 19% Mehrwertsteuer verkauft.
*Soweit bei diesem Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweisbar ist*


Verkauf zum Nettopreis an Gewerbetreibende / Händler:

Der Verkauf von Fahrzeugen an Gewerbetreibende / Händler innerhalb der EU ist zum Nettopreis möglich,soweit bei diesem Fahrzeug die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Für den Verkauf zum Nettopreis benötigen wir eine positive Auskunft des Bundesamtes für Finanzen. Um diese für Sie einzuholen, benötigen wir vorab Kopien folgende Papiere per Fax oder Mail :